Leistungen |
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WEG-Verwaltung
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Unsere Aufgaben und Befugnisse als WEG-Verwalter ergeben sich im Einzelnen aus dem Wohnungseigentumsgesetz (insbesondere aus den §§ 27 und 28), der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung und den gültigen Beschlüssen und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer bzw. des Verwaltungsbeirates. |
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